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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente

Aufbewahrungsfristen für Unterlagen aus dem Gesundheitswesen

1 Jahr für:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

3 Jahre für:
Betäubungsmittelabgabe, Betäubungsmittelverbleib und -bestand

5 Jahre für:
Berichtsvordrucke für Gesundheitsfrüherkennung und Krebsfrüherkennung


6 Jahre für:
Abrechnungsunterlagen

10 Jahre für:
Arztakten, Arztbriefe (eigene und fremde), EKG-Streifen (auch Langzeit-EKG), Gutachten über Patienten, Krankenhausberichte, ärztliche Aufzeichnungen (inkl. gesonderten Untersuchungsbefunden), Laborbuch, Laborbefunde, Röntgenuntersuchungen (Aufnahmen) nach der letzten Untersuchung, Sonographische Untersuchungen, Zytologische Befunde und Präparate

30 Jahre für:
Röntgenbehandlung (Aufzeichnungen, Berechnungen)


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