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Aufbewahrungsfristen
für Unterlagen aus dem Gesundheitswesen
1 Jahr für:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
3 Jahre für:
Betäubungsmittelabgabe, Betäubungsmittelverbleib und -bestand
5 Jahre für:
Berichtsvordrucke für Gesundheitsfrüherkennung und Krebsfrüherkennung
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6 Jahre für:
Abrechnungsunterlagen
10 Jahre für:
Arztakten, Arztbriefe (eigene und fremde), EKG-Streifen (auch Langzeit-EKG),
Gutachten über Patienten, Krankenhausberichte, ärztliche Aufzeichnungen (inkl.
gesonderten Untersuchungsbefunden), Laborbuch, Laborbefunde,
Röntgenuntersuchungen (Aufnahmen) nach der letzten Untersuchung, Sonographische
Untersuchungen, Zytologische Befunde und Präparate
30 Jahre für:
Röntgenbehandlung (Aufzeichnungen, Berechnungen)
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